0175 / 411 5 411
Sachverständigenbüro
für
Kraftfahrzeuge
Wir fertigen Gutachten zur Beweissicherung zu Schäden an Kraftfahrzeugen.
Auf unseren langjährigen Erfahrungsschatz und Sachverstand seit dem Jahre 2000 können Sie vertrauen.
Sie erreichen uns:
Montag - Freitag von 8-17 Uhr
Samstag von 9-13 Uhr
-Termine nach Vereinbarung-
0175 / 411 5 411
Büro: Swinemünder Strasse 11, 53119 Bonn
Willkommen im Sachverständigenbüro HELD.
GmbH
Wenn Sie auf der Suche nach objektiven und fundierten Gutachten sind, dann sind Sie hier richtig.
Wir nehmen den Begriff -Gut-achten- noch beim Namen.
Aufgrund der stets präzisen Schadenaufnahme und sorgfältigen Ausarbeitung ist unser Sachverständigenbüro die erste Wahl.
Kontaktieren Sie uns, um unseren schnellen und fachkundigen Service zu nutzen.
Leistungsangebot
Unfallschaden-Gutachten für:
Pkw - Nutzfahrzeuge - Reisemobile - Wohnwagen - Kräder
Weitere Dienstleistungen:
Gegenüberstellung der unfallbeteiligten Fahrzeuge
Wertgutachten für Kraftfahrzeuge und Oldtimer
Technische Untersuchungen an Kraftfahrzeugen
Lackgutachten
Erfahren Sie mehr über unseren Begutachtungsprozess und setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.
Die Begutachtung
Schadenaufnahme vor Ort und Kalkulation sowie Fahrzeugbewertung
Wir bieten ihnen eine kostenlose kompetente Erstberatung und Einschätzung zum Schadenausmaß.
Zudem bieten wir:
unvoreingenommene Begutachtung
umfassende Beweissicherung
volle Transparenz während des gesamten Prozesses
Wir verfügen über das langjährige Wissen und die Erfahrung, um die erforderliche und vollständige Ermittlung zur Schadenhöhe zu ermöglichen.
Ermittlung der Schadenhöhe
Dies ist eine unserer am häufigsten angefragten Dienstleistungen. Wir sind überzeugt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass unsere Kunden eine genaue Bewertung und die vollständige Schadenaufnahme zur Ermittlung der Schadenhöhe erhalten. Wir stellen hierzu auch die notwendigen technischen Instrumente bereit und prüfen die Erforderlichkeit zu weiteren Untersuchungen, um eine vollständige Schadenaufnahme und damit einhergehende Prognose zu ermöglichen.
Weitere Angaben sind Bestandteil unserer gutachterlichen Expertise:
merkantile Wertminderung
Wertverbesserung
Reparaturdauer
Nutzungsausfallentschädigung
Ermittlung der Mietwagenklasse
Restwertermittlung
Wiederbeschaffungsdauer
Bei Totalschaden: Kosten für Restkraftstoff sowie An-/Ummeldekosten
Beweisführung
Wenn Sie einen Schaden beweisen wollen, obwohl der Unfallgegner diesen abstreitet, gibt es nicht selten Mittel und Wege eine Beweisführung zu ermöglichen. Hier z.B. eine Gegenüberstellung durch Bildüberlagerung mittels eines Vergleichsfahrzeuges. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Wichtig:
Nachdem Sie die Unfallstelle gesichert, ggfs. Erste Hilfe geleistet haben und evtl. den Notruf veranlasst haben, sichern sie Beweise.
Lassen sie ihr Fahrzeug, auch nach einer Unfallaufnahme durch die Polizei, immer unverändert. Wischen sie nicht über die Schadenstelle(n). Bitte waschen sie das Fahrzeug auch nicht, bevor eine Beweissicherung durch uns durchgeführt wurde. Fertigen sie möglichst Fotos vom Schaden am eigenen Fahrzeug an der Unfallstelle; auch Fotos zum Schaden vom Fahrzeug des/der Unfallgegner(s).
Beauftragung
Wenn Sie uns, einem erfahrenen Sachverständigen zur Begutachtung von Schäden und Bewertung an Kraftfahrzeugen beauftragen möchten, können Sie sicher sein, dass das Gutachten zur genauen und erforderlichen Begleichung all Ihrer Forderungen verwendet werden kann. Wir werden uns intensiv damit beschäftigen, alle Informationen zusammenzutragen, die ihr Gutachten betreffen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen.
Kosten und ihr gutes Recht
Unsere Dienstleistungen sind nicht kostenlos. Diese Kosten sind jedoch defacto vom Schädiger zu zahlen, d.h. nach deutschem Recht von dem leistungspflichtigen Kraftfahrzeughaftpflicht-
versicherer.
Die Kosten durch ihre Beauftragung für die Begutachtung sind demnach schlussendlich vom Schädiger zu tragen.
Wir berechnen unser Honorar nach der Schadenhöhe, anhand einer Honorarvereinbarung. Gerne unterbreiten wie ihnen eine erste Kostenschätzung.
Wir betreuen Sie in der Schadenangelegenheit, zu den technischen Sachverhalten, von Anfang bis Ende.
Ein heute unverzichtbares Recht:
Wir möchten, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Daher vermitteln wir auf Wunsch, durch unsere langjährigen Kontakte und besten Erfahrungen, auch einen der uns bekannten, kompetenten und zuverlässigen Fachanwälte. Auch diese Kosten sind i.d.R. vom Schädiger zu erstatten.
Zur effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, ist eine vorhandene Rechtsschutzversicherung stets zu empfehlen.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere ganzen Gutachterleistungen zu erfahren.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
0175 / 411 5 411
Fax: 0228 / 62 72 13